Doch es gibt Ausnahmen: "Wenn der Sport gezielt zur Behebung oder Besserung einer gesundheitlichen Störung betrieben wird, sind die damit verbundenen Aufwendungen als Krankheitskosten abziehbar", erklärt Peter Kauth, Steuerexperte von Steuerrat 24.de.
( Quelle: Die Welt vom 31.01.2005)
"Das ist dann der Fall, wenn diese ihren Steuerbescheid für das Steuerjahr erst nach dem 1. April des übernächsten Jahres erhalten", erklärt Peter Kauth von Steuerrat24.de.
( Quelle: Die Welt vom 21.02.2005)
"Das ist eine spannende Geschichte", sagt Peter Kauth vom Steuerportal www.steuerrat24.de.
( Quelle: Die Welt vom 12.09.2005)