Kartellamts-Präsident Ulf Böge

  1. Solange es keine völlige Klarheit über die Kooperation und die Vergabemodalitäten gebe, könne das Kartellamt auch keine Freigabe erteilen, sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)