Jubiläumszuwendungen

  1. Jubiläumszuwendungen zum Beispiel bleiben "...außer Betracht, weil es sich um nicht jährlich wiederkehrende Zuwendungen handelt". ( Quelle: Die Zeit (26/2003))
  2. Lediglich bei den Arbeitsbedingungen - etwa bei Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen - gilt dieser Grundsatz der Gleichheit nicht. ( Quelle: Tagesschau vom 06.01.2005)
  3. Bei den Arbeitsbedingungen - dazu zählen zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen - soll der Gleichheitsgrundsatz allerdings nicht gelten. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2002)