Jubiläumszuwendungen zum Beispiel bleiben "...außer Betracht, weil es sich um nicht jährlich wiederkehrende Zuwendungen handelt".
( Quelle: Die Zeit (26/2003))
Lediglich bei den Arbeitsbedingungen - etwa bei Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen - gilt dieser Grundsatz der Gleichheit nicht.
( Quelle: Tagesschau vom 06.01.2005)
Bei den Arbeitsbedingungen - dazu zählen zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen - soll der Gleichheitsgrundsatz allerdings nicht gelten.
( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2002)