Innenbehördensprecher Marco Haase betonte, dass Motassadeq und Mzoudi auch nach dem Abschluss ihrer Strafverfahren nicht sofort ausgewiesen werden dürfen.
( Quelle: ZDF Heute vom 14.07.2004)
Innenbehördensprecher Christoph Holstein bezeichnete dagegen die Interpretation der erneuten Stellenstreichungen als "nicht richtig".
( Quelle: DIE WELT 2001)