Initiativrechte

  1. Doch in einigen Bereichen wie der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung oder des betrieblichen Umweltschutzes hat ein Betriebsrat jetzt verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten und Initiativrechte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.02.2002)