Wer will, kann sich vorher in der Hotelsauna, im Fitneßraum oder im Solarium auf den Abend vorbereiten.
( Quelle: Abendblatt vom 17.11.2004)
Die schriftliche Vorbereitung auf einen Besuch in der Hotelsauna gleicht seither einer steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2004)