Hausmitteilungen

  1. Von Umbenennungen sind die Anlieger spätestens mit der Bekanntmachung im Amtsblatt durch Handzettel oder Hausmitteilungen in Kenntnis zu setzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Schon damals deckte er offenbar auch, wie man aus Hausmitteilungen in manchen Akten entnehmen kann, auch Mitschuldige, die nicht nur in Hamburg saßen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.11.2003)