Von Umbenennungen sind die Anlieger spätestens mit der Bekanntmachung im Amtsblatt durch Handzettel oder Hausmitteilungen in Kenntnis zu setzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Schon damals deckte er offenbar auch, wie man aus Hausmitteilungen in manchen Akten entnehmen kann, auch Mitschuldige, die nicht nur in Hamburg saßen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.11.2003)