Kommunen bleiben hoheitlich nur noch für die Hausmüllentsorgung zuständig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Zudem hält Königshaus die langfristige Vergabe der Hausmüllentsorgung in Berlin an die Berliner Stadtreinigung "europarechtlich für bedenklich".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Bundesfinanzhof ließ an der hoheitlichen Aufgabenstellung aber nicht rütteln und wertete den Müllsackverkauf als untrennbaren Teil der Hausmüllentsorgung.
( Quelle: TAZ 1996)