Dabei sei aber vernachlässigt worden, dass im vergangenen Jahr die zulässige Grenze noch bei 55 Mikrogramm gelegen habe, sagt Klaus Hanewald, Leiter des Dezernats Luftreinhaltung beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.03.2005)