Haftprüfungsentscheidung

  1. Da er selbst am Montag einen durch Lappas eingereichten Widerspruch umgehend ablehnte, steht nun eine Haftprüfungsentscheidung durch die nächsthöhere Instanz, in diesem Falle das Kölner Landgericht, an. ( Quelle: TAZ 1986)