In Westdeutschland steigt mit der Bemessungsgrenze auch der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zur PKV von derzeit 408,98 auf 418,95 DM.
( Quelle: Welt 1997)
Der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung steigt zum 1. Juli auf durchschnittlich 408,98 Mark (im Osten 364,76).
( Quelle: BILD 1997)