Bereits mit ihrer Bewerbung um die BBF-interne Großflughafen-Rahmenplanung aber hatte die WIB die Auflage akzeptiert, dass sie ohne Genehmigung der Holding keine Geschäftskontakte zu potentiellen Großflughafen-Bietern aufnehmen durfte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Solche Geschäftsbeziehungen zu potenziellen Großflughafen-Bietern aber waren der Märtin-Firma laut Ausschreibung untersagt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)