Zwar werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Gläubigers unter- schiedlich-[unterschiedlich] hoch sein, je nachdem, ob es sich um Umstände aus der Gläubiger- oder aus der Schuldnersphäre handelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
F. enthält in S. 1 einen gesetzlichen Gläubiger- und Schuldnerschutzwechsel in Hinblick auf die in bezug auf die übertragene Beteiligung begründeten Rechte und Pflichten der THA.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein Entwurf, der darauf abzielt, die Interessen der Gläubiger- wie der Schuldnerseite zu bedienen, werde dort wohl nicht vorgelegt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.02.2003)
Die Gläubiger- und Aktionärsbanken von Holzmann werden diese Lage gnadenlos für sich ausnutzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2002)