Tatsächlich sind Buchführungshelfer lediglich befugt, Gewerbetreibenden bei der Erfassung ihrer laufenden Geschäftsvorfälle zu helfen; die vollständige Übernahme der Buchführung verbietet das Steuerberatergesetz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Führung des Rechnungswesens der Beteiligungsgesellschaften, insbesondere Verbuchung der Geschäftsvorfälle, Überwachung und Einziehung der Einzahlungen auf die Kommanditeinlagen, Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)