Generalanwältin

  1. Die Bestimmungen aber, befindet Generalanwältin Kokott, stünden nicht im Einklang mit EU-Recht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2004)
  2. Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof dem Urteilsvotum der Generalanwältin folgt, Berlusconi und seine früheren Manager also doch noch von der Strafjustiz zur Verantwortung gezogen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.10.2004)
  3. Das Gericht bejahte wie die Generalanwältin die Bindungswirkung der EU-Richtlinien für die nationale Gesetzgebung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.05.2005)
  4. Die Generalanwältin Juliane Kokott verneinte dies in ihrer Stellungnahme am Donnerstag in allen Punkten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.10.2004)
  5. Die Generalanwältin, deren Vorschlägen die EuGH-Richter häufig folgen, hält das Verbot nur bei zulassungspflichtigen Arzneimitteln, die weder in Deutschland noch in der EU zugelassen sind, für gerechtfertigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.03.2003)