Demnach wird der für die Beiträge verwendete Gehaltsteil der Direktversicherung nur mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 20 Prozent versteuert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2003)
Schließlich müsse derselbe Gehaltsteil bei Mißerfolgen auch extrem absinken können: "wenn nötig, bis auf Null".
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Großzügig zeigen sich hingegen Unternehmen, die die Abgaben auf den umgewandelten Gehaltsteil übernehmen.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2004)