Nach dem Koalitionsentwurf soll die Verjährungsfrist für sogenannte mittelschwere Straftaten von DDR-Unrecht dazu zählen Rechtsbeugung, Gefangenenmißhandlung sowie zahlreiche Wirtschaftsdelikte bis zum 2. Oktober 2000 verlängert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)