Es gehe um ein 'allerletztes Mittel', beschränkt auf wenige Einzelfälle, wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden könne.
( Quelle: RTL vom 03.08.2005)
"Es geht nicht um Strafhaft, sondern um vorübergehende Freiheitsbeschränkung, wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden kann", sagte der Minister der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch).
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.08.2005)