Durch den starken Qualm entstand ein Sachschaden von 3000 Mark. Hintergründe der Tat sind unbekannt, der Inhaber des Geschäfts, das in der Passage im Gebäudedurchgang zum Wilhelmsplatz liegt, konnte von der Polizei nicht erreicht werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)