In der Nr. 18 III der von der Bekl. verwendeten "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften" ist bestimmt:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Zusteller bekommen rückwirkend ab 1. Januar 1992 pro Zeitung 4,15 Mark im Monat plus Zuschläge für Fremdbeilagen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)