Freizeitzuschlag

  1. Ein Freizeitzuschlag von 25 Prozent würde bedeuten, daß eine Verkäuferin, die zweimal in der Woche bis 20 Uhr schuftet, für die insgesamt drei Abendstunden eine dreiviertel Stunde Freizeit (25 Prozent) gutgeschrieben bekommt. ( Quelle: TAZ 1996)