Fraktionsabgeordneten

  1. Einem erheblichen Teil der Fraktionsabgeordneten ist die Fristenregelung zuwider, und sie können sich darauf berufen, daß das Urteil vom 28. Mai diese Regelung zwar für verfassungsmäßig vertretbar, nicht aber für verfassungsrechtlich geboten hält. ( Quelle: FAZ 1994)