Ende etwa eine Gesetzesbestimmung, daß die Gemeinden ermächtigt werden, die Feuerwehrdienstpflicht durch Satzung für Männer und Frauen zwischen 18 und 50 Jahren einzuführen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
In der Realität bestehe die Feuerwehrdienstpflicht nur noch als Geldlast.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)