Factoringvertrag

  1. Allerdings sah der Factoringvertrag, der dem von dem OLG Hamm zu entscheidenden Rechtsstreit zugrundelag, eine Verpflichtung des Zahnarztes vor, "seine sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Honorarforderungen" zum Kauf anzubieten und abzutreten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)