So hatte die Fraktionsführung ein Papier verteilen lassen, in dem dargelegt worden war, die Widerspruchsklausel sei seit 1987 mehrfach von der Partei bestätigt worden zuletzt im Mai 1996 vom FDP-Bundesfachausschuß Innen und Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)