Ex-DDRler

  1. Formell bleibt der Ex-DDRler zwar Eigentümer, aber das Gesetz regelt: "Verfügungen des Eigentümers sind unzulässig." ( Quelle: Welt 1999)
  2. Weiterhin in Haft befindet sich auch ein am 24.6. nach der Kubat-Demonstration am Bahnhof Zoo festgenommer Ex-DDRler. ( Quelle: TAZ 1988)