Auf diese Weise fiel es zumindest nicht dem Ex-DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht zum Opfer, der bis 1970 etwa 380 Schlösser sprengen ließ.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Strafrechtlich wurde 2003 über Beschwerden des Ex-DDR-Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz entschieden, den das Landgericht 1997 wegen Mitverantwortung für vier Tote an der innerdeutschen Grenze zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt hatte.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.05.2004)