Er müsse die Brandenburger Behörden nicht über Erwerbseinkünfte informieren, so Schelter, sondern sei nur seiner Pensionskasse auskunftspflichtig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.04.2004)
Dazu sollen eigene Erwerbseinkünfte innerhalb des ersten halben Jahres nach Beschäftigungsbeginn abgestuft auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)