Erwerbseinkünfte

  1. Er müsse die Brandenburger Behörden nicht über Erwerbseinkünfte informieren, so Schelter, sondern sei nur seiner Pensionskasse auskunftspflichtig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.04.2004)
  2. Dazu sollen eigene Erwerbseinkünfte innerhalb des ersten halben Jahres nach Beschäftigungsbeginn abgestuft auf die Sozialhilfe angerechnet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)