Baustadtrat Michael Wegner (CDU) verwies auf geltende Gesetze bei Erschließungsmaßnahmen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2004)
Maßgebend für die Entschädigung ist die Werterhöhung, die der Verkehrswert des Grundstücks beispielsweise durch Erschließungsmaßnahmen, Anpflanzungen, Baulichkeiten und sonstige Maßnahmen des Nutzers erfahren hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)