Nach Informationen des Tagesspiegel verstoßen die Eon-Verträge zur Abwendung von Klagen gegen eine Fusion nicht gegen das Wettbewerbsrecht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.03.2003)
Außerdem kritisierte er die Langfristigkeit der Eon-Verträge mit den Lieferanten, die über das Jahr 2010 hinausreichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.11.2005)