Im übrigen kündigte Naumann an, die Stiftung werde Kunstwerke, die sie wenngleich rechtmäßig, so doch aus einst jüdischem Eigentum besitze, "unabhängig von juristischen Enwendungen" an die ursprünglichen Eigentümer zurückgeben.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)