Stasi-Opfer behalten nach dem neuen Recht ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in ihre Akten.
( Quelle: Welt 1996)
Dabei handelt es sich in diesen Fällen quasi um eine Benutzung durch Betroffene selbst, denen in jedem Fall Einsichtsrecht zusteht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2002)
Danach sollen die Opfer des Staatssicherheitsdienstes ein weitgehendes Aktenauskunfts- und Einsichtsrecht erhalten/ eine Nutzung des illegal erworbenen Stasi- Wissens bliebe weiter sowohl für die Strafverfolgung als auch die Geheimdienste ausgeschlossen.
( Quelle: TAZ 1991)