Einsichtsrecht

  1. Stasi-Opfer behalten nach dem neuen Recht ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in ihre Akten. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Dabei handelt es sich in diesen Fällen quasi um eine Benutzung durch Betroffene selbst, denen in jedem Fall Einsichtsrecht zusteht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2002)
  3. Danach sollen die Opfer des Staatssicherheitsdienstes ein weitgehendes Aktenauskunfts- und Einsichtsrecht erhalten/ eine Nutzung des illegal erworbenen Stasi- Wissens bliebe weiter sowohl für die Strafverfolgung als auch die Geheimdienste ausgeschlossen. ( Quelle: TAZ 1991)