Zum anderen ist bislang übersehen worden, daß auch eine Aufklärung, die den Patienten mit einer Flut von denkbaren Eingriffsfolgen überhäuft, genauso geeignet ist, die erteilte Einwilligung in eine medizinische Maßnahme unwirksam erscheinen zu lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)