Dazu erarbeiten Arbeitsamt und Arbeitslose eine Eingliederungsvereinbarung.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die Neuregelung nimmt mit einer von beiden Seiten zu schließenden Eingliederungsvereinbarung Arbeitsverwaltung und Arbeitslose gleichermaßen in die Pflicht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2001)