Eingliederungsvereinbarung

  1. Dazu erarbeiten Arbeitsamt und Arbeitslose eine Eingliederungsvereinbarung. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Die Neuregelung nimmt mit einer von beiden Seiten zu schließenden Eingliederungsvereinbarung Arbeitsverwaltung und Arbeitslose gleichermaßen in die Pflicht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2001)