Die Dauer der Sperrzeit wird künftig je nach Ursache, zum Beispiel Ablehnung eines Arbeitsplatzangebots oder Ablehnung oder Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, in drei, sechs oder zwölf Wochen gestaffelt.
( Quelle: Die Welt Online vom 01.07.2003)
Weitere 530 000 hätten einen Ausbildungsplatz erhalten und 1,4 Millionen eine arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaßnahme beginnen können.
( Quelle: Handelsblatt vom 29.12.2005)