Eingliederungsmaßnahme

  1. Die Dauer der Sperrzeit wird künftig je nach Ursache, zum Beispiel Ablehnung eines Arbeitsplatzangebots oder Ablehnung oder Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, in drei, sechs oder zwölf Wochen gestaffelt. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.07.2003)
  2. Weitere 530 000 hätten einen Ausbildungsplatz erhalten und 1,4 Millionen eine arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaßnahme beginnen können. ( Quelle: Handelsblatt vom 29.12.2005)