Eigentümerrechte

  1. Wer in Ostdeutschland Nutzer von Gebäudeeigentum auf fremdem Grund und Boden ist, sollte bis zum 31. Dezember 1996 sein Nutzungsrecht am Grundstück und seine Eigentümerrechte am Eigenheim im Grundbuch eintragen lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Dabei nannte er in erster Linie den Abbau von Bürokratie in der Wirtschaft, die Vervollkommnung der Anti-Monopolpolitik, verbesserte Garantien für Eigentümerrechte sowie straffe Regeln für die Steuerorgane. ( Quelle: Die Welt vom 27.06.2005)