EU-Zinsbeschluss

  1. Neben der Schweiz gibt es noch zahlreiche andere Länder, die das Bankgeheimnis hochhalten und damit internationalen Anlegern faktisch auch nach dem EU-Zinsbeschluss zumindest vorerst steuerfreie Erträge ermöglichen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2003)