Zweit- und Drittfrauen dürfen also auch nach dem Urteil nicht einwandern.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.04.2004)
Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren auch die Zweit- und Drittfrauen eines Versicherten.
( Quelle: Tagesschau Online vom 17.10.2004)