Drittfrauen

  1. Zweit- und Drittfrauen dürfen also auch nach dem Urteil nicht einwandern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.04.2004)
  2. Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren auch die Zweit- und Drittfrauen eines Versicherten. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.10.2004)