Dopingschäden

  1. Ihrem Verlangen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro für zwischen 1982 und 1987 erlittene Dopingschäden während ihrer aktiven Zeit in der DDR wurde grundsätzlich stattgegeben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.12.2003)
  2. Die frühere Berliner Schwimmerin Karen König hat am Donnerstag die angekündigte Klage gegen das Nationale Olympische Komitee wegen der in der DDR erlittenen Dopingschäden eingereicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.05.2003)