Ihrem Verlangen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro für zwischen 1982 und 1987 erlittene Dopingschäden während ihrer aktiven Zeit in der DDR wurde grundsätzlich stattgegeben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.12.2003)
Die frühere Berliner Schwimmerin Karen König hat am Donnerstag die angekündigte Klage gegen das Nationale Olympische Komitee wegen der in der DDR erlittenen Dopingschäden eingereicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.05.2003)