Disco-Droge

  1. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2001 ein Geschäft mit nahezu 100 000 Tabletten der so genannten Disco-Droge Ecstasy zu einem Großhandelspreis von insgesamt rund 300 000 Mark aufgezogen hatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.02.2002)