Ende Mai waren alle deutschen Diözesanbischöfe nach Rom eingeladen worden, um mit dem Papst über die Zukunft der katholischen Schwangerenberatung innerhalb des staatlichen Systems zu sprechen.
( Quelle: Welt 1997)
In Deutschland gehen unterdessen die Spekulationen weiter, ob im Falle eines vatikanischen Nein zu den Lingener Empfehlungen einzelne Diözesanbischöfe aus Protest ihr Amt niederlegen.
( Quelle: Welt 1999)
Die Diözesanbischöfe hatten beschlossen, den umstrittenen Beratungsschein mit dem Zusatz zu versehen, dass er "nicht zur Durchführung einer straffreien Abtreibung verwendet werden kann".
( Quelle: Welt 1999)
Freilich dürfen nach dem Kirchenrecht nur Diözesanbischöfe eine Teufelsaustreibung anordnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.02.2005)