Deutschkurses

  1. Ein Bürger aus den EU- Beitrittsstaaten, der sich in Deutschland zu selbstständiger Erwerbstätigkeit niederlassen will, hat einen Anspruch, der nicht an den Besuch eines Deutschkurses und sonstige Integrationsregeln geknüpft werden kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.06.2002)