Sollte der Daum-Prozess innerhalb der nächsten Wochen vom Hauptverfahren abgetrennt werden, "sind wir der Überzeugung, dass nur eine Verurteilung unterhalb einer Bewährungsstrafe in Frage kommt", sagte Daum-Anwalt Dr. Ralph Mayer.
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Der ehrgeizige Richter Hagenmeier jedenfalls, der so gern Kammervorsitzender werden möchte, und zwar nicht so ein unentschlossener, führungsschwacher wie der Vorsitzende im Daum-Prozess, muss nun wohl noch ein bisschen warten.
( Quelle: Spiegel Online vom 11.04.2002)