Nach der Scheidung sei auch eine Wiederholungsgefahr nicht mehr gegeben, zumal T. seine zweite Frau, eine mit Daueraufenthaltsgenehmigung hier lebenden Russin, wieder heiraten wolle.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wegen einer beantragten Daueraufenthaltsgenehmigung für Kanada wird Fluchtgefahr vermutet.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.08.2002)