Daueraufenthaltsgenehmigung

  1. Nach der Scheidung sei auch eine Wiederholungsgefahr nicht mehr gegeben, zumal T. seine zweite Frau, eine mit Daueraufenthaltsgenehmigung hier lebenden Russin, wieder heiraten wolle. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Wegen einer beantragten Daueraufenthaltsgenehmigung für Kanada wird Fluchtgefahr vermutet. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.08.2002)