Zur Zeit plant das Unternehmen hier eine genaue Erfassung der Daten, was aber eine noch nicht beschlossene Änderung des Datenschutzgesetzes erforderlich macht.
( Quelle: FAZ 1994)
Die Klausel sei mit wesentlichen Grundgedanken des Datenschutzgesetzes nicht vereinbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)