Die Parkkralle werde seit kurzem nicht nur bei unbezahlten Kfz-Steuern, sondern auch bei Unterhaltsverpflichtungen, Gebühren und Bußgeldern eingesetzt, sagte er im Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.08.2004)