Am schwersten wiegt als Beweis jedoch ein gentechnisches Gutachten, laut dem eine DNS-Probe des Beschuldigten identisch mit den am Tatort gefundenen Spuren ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2003)
Daher könne man auch nicht von ihm verlangen, eine DNS-Probe einzureichen.
( Quelle: Mainpost vom 20.10.2005)