Unabhängig von der DFL-Entscheidung könnte die Schlammschlacht zwischen den beiden Vereinen vor Gericht enden.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 12.07.2002)
Die Beschwerde gegen die DFL-Entscheidung muss innerhalb einer Woche erfolgen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.04.2002)