Burgsteinfurt

  1. Schließlich wird der Verkehr künftig auch ohne die "Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher beim Amtsgericht Burgsteinfurt" in der betroffenen Region fließen müssen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.03.2005)