Bundestarifordnung

  1. In der Bundestarifordnung Elektrizität stehe, dass der Strom so preiswert wie möglich angeboten werden müsse. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2001)
  2. Das schreibe die Bundestarifordnung Elektrizität vor. ( Quelle: Die Welt vom 20.12.2005)
  3. Der Magistrat argumentiert, daß nach der Bundestarifordnung die billigeren Bedarfsgruppen "Haushalt" und "Landwirtschaft" eindeutig festgelegt und nicht auf Vereine anwendbar seien. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Während es in der DDR keine Grundpreise gab, ist diese Aufspaltung des Gaspreises in zwei Teile von der Bundestarifordnung vorgeschrieben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)