In der Bundestarifordnung Elektrizität stehe, dass der Strom so preiswert wie möglich angeboten werden müsse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2001)
Das schreibe die Bundestarifordnung Elektrizität vor.
( Quelle: Die Welt vom 20.12.2005)
Der Magistrat argumentiert, daß nach der Bundestarifordnung die billigeren Bedarfsgruppen "Haushalt" und "Landwirtschaft" eindeutig festgelegt und nicht auf Vereine anwendbar seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Während es in der DDR keine Grundpreise gab, ist diese Aufspaltung des Gaspreises in zwei Teile von der Bundestarifordnung vorgeschrieben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)